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Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Allgemeines/Geltungsbereich 1)Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 2)Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 3)Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. 4)Unsere Geschäftsbedingungen gelten bei Geschäften mit Unternehmern auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Unternehmer. § 2 Angebot und Vertragsschluß 1)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. 2)Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3)Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 4)An Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 5)Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. § 3 Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 4 Lieferzeit 1)Liefer- oder Fertigstellungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 2)Der Beginn einer von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 3)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Produktes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 4)Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. § 5 Mängelgewährleistung 1)Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 2)Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 3)Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Dem Kunden steht ferner kein Rücktrittsrecht zu, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist. 4)Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Sache beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 5)Für Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr der Sache wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistung hierfür besteht, betreffen. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistung hierfür besteht, betreffen. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistung hierfür besteht, betreffen. Die Verjährung beginnt, wenn ein Werkvertrag zugrunde liegt, mit der Abnahme des Werkes, ansonsten mit der Ablieferung der Sache. 6)Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 7)Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. § 6 Haftungsbeschränkungen 1)Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 2)Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in Ziff. 1) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von uns entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgestz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3)Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels, der nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistung hierfür besteht, betrifft, verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Die Verjährung beginnt, wenn ein Werkvertrag zugrunde liegt, mit der Abnahme des Werkes, ansonsten mit der Ablieferung der Sache. § 7 Eigentumsvorbehalt 1)Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Unternehmer jetzt oder künftig zustehen, vor (Vorbehaltsware). 2)Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 3)Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. 4)Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5)Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gem. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren. 6)Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 7)Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 8)Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. § 8 Gerichtsstand/Erfüllungsort 1)Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 2)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. § 9 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit 1)Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehnungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Rechts des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. 2)Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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